Platzordnung
1. Platzverbot
Platzverbot besteht für:
a) läufige Hündinnen
b) Hunde mit ansteckenden Krankheiten
c) Hunde mit Wurm – oder Flohbefall
In jedem Fall ist der Ausbildungsleiter oder sein Vertreter über die Erkrankung eines Hundes zu informieren.
2. Sauberkeit des Übungsgeländes
Das Übungsgelände ist stets sauber zu verlassen. Bevor der Hundeführer mit seinem Hund den Platz betritt ist dem Hund Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Löst sich ein Hund dennoch auf dem Übungsgelände hat der Hundeführer den Kot sofort zu entfernen und 3,00 € an die Vereinskasse zu entrichten. Plötzlich auftretender, krankheitsbedingter Durchfall bleibt davon unberührt.
3. Weisungen des Vorstandes
Den Weisungen der Vorstandsmitglieder oder des Platzwartes ist Folge zu leisten.
4. Sicherheit auf dem Übungsgelände
Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Hunde ist folgendes zu beachten:
a) Das Tor zum Übungsgelände ist nach dem Betreten oder Verlassen des Platzes zu verschließen.
b) Jeder Hundeführer hat während der gesamten Verweildauer auf dem Übungsgelände auf seinen Hund zu achten und ist für diesen verantwortlich.
c) Beim Verlassen des Geländes ist der Hund anzuleinen.
d) Kinder sind Bereich des Hönneufers besonders zu beaufsichtigen. Erforderlicherweise sind sie von dort fernzuhalten.
5. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Gelände geschieht auf eigene Gefahr. Für verursachte Schäden haftet der Besitzer des Hundes.